Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geilert GmbH
1. Allgemeines
Allen unseren – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Eigene Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Besteller“ genannt) widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
Alle unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe von Angeboten, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahme bzw. schriftliche Auftragsbestätigung oder unverzügliche Ausführung nach Auftragseingang zustande.
3. Umsatzsteuer
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder sonstigen Schriftstücken angegebenen Preise sind grundsätzlich Nettopreise ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich die jeweils gültige Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
4. Vertragsgegenstand
- Der Umfang unserer Leistung richtet sich nach den schriftlichen Angaben in unserer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung.
- Zugesichert sind nur solche Eigenschaften des Gegenstandes der Bestellung, welche in der Auftragsbestätigung als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind.
- Bereits angefertigte Waren sind Sonderanfertigungen und können deshalb im Nachhinein nicht geändert oder umgetauscht werden. Geringe Abweichungen in Farben und Auswahl behalten wir uns vor.
4a. Änderungen
Von Zeichnungen, Maßen, Materialien und Gewichten sowie sonstigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies im Interesse beider Parteien als zweckmäßig erweist. Der Käufer wird über entsprechende Abweichungen unverzüglich informiert.
5. Lieferzeit
- Lieferfristen sind nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sie beginnen mit der Annahme der Bestellung oder Auftragsbestätigung.
- Bei umfangreichen Bestellungen kann auch eine Lieferung in Teilen erfolgen.
- Höhere Gewalt einschließlich Pandemien wie SARS-CoV-1-Pandemie) und unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, oder bei uns oder unseren Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, die uns ohne weiters Verschulden vorübergehend daran hindert, den Gegenstand der Bestellung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern sich die oben genannten Termine und Fristen mindestens um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die von uns genannten Lieferzeit beginnt am Tage des Auftragseingangs unter Vorbehalt des rechtzeitigen Materialeingangs. Genannte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Die Lieferzeitangabe setzt ungehinderte Fertigung voraus und gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Lieferzeitangaben sind keine Fixtermine, sondern gelten als Eingrenzungen des angestrebten Leistungszeitraums. Dies gilt auch für kalendarisch bestimmte Termine. Ausnahme bildet der Fall eines zugesicherten Liefertermins. Eine Vertragsstrafe für den Fall der verspäteten Lieferung ist nicht geschuldet. Nicht von uns verschuldete Ereignisse, wie z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Verzug von Vorlieferanten usw. verlängern die Lieferzeit entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzugs eintreten.
- Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Verzugs beschränken sich auf 0,5% des vereinbarten Kaufpreises (netto) je Woche oder Verzögerung, höchstens jedoch 5% des Kaufpreises, unbeschadet weitergehender Ansprüche des Bestellers, falls ein Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
6. Lieferung und Versand
- Unsere Lieferungen erfolgen generell frei Haus. Die Transportgefahr trägt der Besteller. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Wünscht der Besteller eine Lieferung innerhalb kürzerer Lieferzeiten, als von uns angegeben, sind vom Besteller die sich aus unserer Preisliste ergebenden Frachtkosten zu tragen.
- Etwaige Transportschäden sind, damit entsprechende Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, innerhalt von 24 Stunden nach Erhalt der Ware zu melden und genau zu spezifizieren. Jedes von uns gelieferte Erzeugnis ist eine Sonderanfertigung und kann deshalb nicht geändert, umgetauscht oder zurückgenommen werden. Geringe Abweichungen in Farben und Auswahl behalten wir uns vor.
- Zugleich ist der Besteller verpflichtet, Beanstandungen von Beschaffenheit und Liefermenge unverzüglich nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum (Vorbehalt) bis zur Erfüllung sämtlicher bis dahin entstandener Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Bezahlung aller bestehenden bzw. bis zur Bezahlung noch entstehenden, künftigen Forderung (Saldoforderung), die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen während des Eigentumsvorbehalts – ohne unsere vorherige Zustimmung – weder veräußert, verpfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen.
- Wird die Ware vom Besteller mit unserer Zustimmung weiterveräußert, so tritt dieser hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weitere besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellte Preis der Ware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
8. Zahlung, Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Bei Neukunden ist Vorkasse vereinbart. Wir sind berechtigt, auch bei anders lautender Bestimmung des Bestellers, Zahlungen zunächst auf unsere jeweils älteren Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Besteller ist für in sich abgeschlossene Teile des Werkes zur Zahlung von Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsmäßigen Leistungen verpflichtet. Dies gilt auch für die erforderlichen Stoffe oder Bauteile, die eigens angeschafft, angefertigt oder angeliefert sind. Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, können wir ebenfalls Lieferung gegen Vorkasse vornehmen, die Lieferung zurückstellen, Sicherheit verlangen und vom Vertrag zurücktreten, falls der Besteller dem Verlangen nach Vorkasse oder Sicherheitsleistung nicht nachkommt. In diesem Fall oder falls der Besteller in Verzug gerät, sind wir auch berechtigt, noch nicht fällige Forderung fällig zu stellen. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie alle Kosten, die uns zur Betreibung der Forderung entstehen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, werden unsere sämtlichen Forderungen an de Besteller – unabhängig von der Laufzeit – sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
9. Annahmeverzug, Warenrücknahme
- Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist das Werk nicht abnimmt oder die Annahme verweigert, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 8.II oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 284 BGB zu verlangen.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Gegenstand der Bestellung innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Als Schadenersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug berechnen wir 15 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
- Bei freiwilliger Rücknahme des von uns gelieferten Werkes haben wir Anspruch auf vollen Ausgleich für infolge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten entsprechend unserer gültigen Preisliste sowie eine Pauschale für entgangenen Vergütung in Höhe von 10 % des vereinbarten Bestellpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
10. Vereinbarte Beschaffenheit, Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
- Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit des herzustellenden Werkes ist zu berücksichtigen, dass Holz ein Naturstoff ist. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften zu berücksichtigen. Holz „arbeitet“ unterschiedlich. Es quillt und schwindet. Es sind gesunde, fest verwachsene Äste und bei Nadelholz Harzgallen zulässig. Jeder Furnierstamm fällt in Farbe und Struktur unterschiedlich aus, selbst innerhalb eines Stammes gibt es Unterschiede; Lichteinwirkung verändert die Farbe. Daher sind naturbedingte Abweichungen kein Reklamationsgrund. Für Struktur- und Maserungsgleichheit wird keine Gewähr übernommen, diese stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgründe dar; es ist darüber hinaus ein Ausdruck für einen gewachsenen Rohstoff und seine Einmaligkeit.
- Ist der Besteller Unternehmen oder eine juristische Person verjähren Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln in einem Jahr, im Übrigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Der Käufer hat das Recht auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz erst, wenn die Nacherfüllung in mindestens zwei Versuchen fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.
In diesem Falle können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Sofern der Besteller uns erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat, kann er entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn wir nicht die Nacherfüllung zu Recht verweigern. Statt des Rücktritts ist der Besteller zur Minderung der Vergütung berechtigt.
11. Haftung
Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
12. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht des Bestellers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
13. Datenschutz
- Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- Soweit es für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werden wir personengeschützte Daten an Dritte (z.B. Montagepartner) übermitteln.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Bestellers.
- Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz des Unternehmens (Döbeln).
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im Übrigen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt sodann die gesetzliche Regelung. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, sind die Parteien verpichtet, eine Vereinbarung zu treffen, den dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigen und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt..
Stand: Mai 2023